FAQ - häufige Fragen und Antworten
1. Vorstellung & Einblick haushaltsnahen Dienstleistungen?
Unsere haushaltsnahen Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen den Alltag zu erleichtern und Ihre Selbstständigkeit nachhaltig zu erhalten. Unter dem Leitgedanken „betreuen statt pflegen – zum Erhalt Ihrer Selbstständigkeit“ bieten wir maßgeschneiderte Unterstützung in Ihrem Zuhause an – sei es bei der Reinigung, der Organisation oder anderen alltäglichen Aufgaben. Unser professionelles Team arbeitet diskret, zuverlässig und mit höchster Sorgfalt, um Ihre Lebensqualität zu steigern und Ihnen mehr Freiraum zu verschaffen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, damit Sie Ihr Leben selbstbestimmt und komfortabel gestalten können.
4. Was bedeutet "Betreuung nach §45b SGB XI" und wie bieten Sie diese an?
Wir bieten ein breites Spektrum an haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsleistungen an. Unser Angebot umfasst unter anderem:
Hauswirtschaftliche Hilfen (z.B. Einkaufshilfe, Haushaltshilfe wie Reinigung, Kochen, Wäsche etc.)
Alltagsbegleitung und Betreuung (z.B. Botengänge, Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Ärzten etc.)
Gerne erstellen wir ein individuelles Leistungspaket, das genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
3. In welchen Regionen und Städten ist Hilfsbereit.org aktiv?
Wir legen großen Wert auf lokale Nähe und Erreichbarkeit. Aktuell bieten wir unsere Dienstleistungen in der Region:
• Steinburg & Umgebung – mit BÜRO in ITZEHOE (Ostlandplatz 1 D- 25524 Itzehoe)
• Dithmarschen & Umgebung – mit BÜRO in BRUNSBÜTTEL (Koogstraße 50 D- 25541 Brunsbüttel)
• Rendsburg Eckernförde (primär Hohenwestedt) – mit BÜRO in der Lindenstraße 38 D- 24594 Hohenwestedt
Zusätzlich versorgen wir das umliegende Umland dieser Städte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt.
4. Was bedeutet "Betreuung nach §45b SGB XI" und wie bieten Sie diese an?
Die Betreuung nach §45b des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) bezieht sich auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser steht allen pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause versorgt werden. Der monatliche Betrag (aktuell bis zu 131€) ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzbar. Unsere Betreuungsleistungen sind so konzipiert, dass sie über diesen Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse direkt abgerechnet werden können (Voraussetzung ist unsere Anerkennung nach Landesrecht). Wir entlasten Sie durch Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt.
5. Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), der häuslich gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131€ monatlich. Dieser Betrag ist eine Kostenerstattung und muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.
6. Wie kann ich die Kosten für Ihre Dienstleistungen steuerlich geltend machen?
Die Kosten für unsere haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt 20% der Arbeitskosten (ohne Materialkosten) direkt als Steuerermäßigung, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000€ pro Jahr. Wichtig ist, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt und Sie eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten erhalten.
7. Wer führt die Dienstleistungen von Hilfsbereit.org durch?
Unsere Dienstleistungen werden ausschließlich von angestellten und geschulten Mitarbeitenden erbracht. Wir beschäftigen keine Subunternehmer. Alle unsere Mitarbeitenden sind versichert, zuverlässig und wurden sorgfältig ausgewählt, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung und ein hohes Maß an Vertrauen zu gewährleisten.
8. Wie kann ich Hilfsbereit.org beauftragen?
Die Beauftragung ist unkompliziert:
- Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular.
- Wir vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, um Ihren Bedarf genau zu ermitteln.
- Wir erstellen ein individuelles Angebot und einen Dienstleistungsvertrag.
- Nach Ihrer Zusage starten wir mit der vereinbarten Unterstützung.
9. Was passiert bei Urlaub oder Krankheit meiner festen Betreuungsperson?
Ihre kontinuierliche Versorgung ist uns sehr wichtig. Im Falle von Urlaub oder Krankheit Ihrer Stammkraft stellen wir Ihnen nach Möglichkeit eine qualifizierte Vertretung aus unserem Team zur Seite. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie nicht auf die notwendige Hilfe und Betreuung verzichten müssen.
10. Sind Ihre Betreuungsleistungen von den Pflegekassen anerkannt?
Ja, unsere Angebote sind nach den jeweiligen Landesbestimmungen als Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI anerkannt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Sie den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich für unsere Leistungen nutzen und wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung der Formalitäten mit Ihrer Kasse.
